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Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh

Schuhzurichtungen sind Ein- und Umarbeitungen am Konfektionsschuh, welche Problematiken wie Fehlstellungen am Fuß, Bein oder der Wirbelsäule ausgleichen sollen; Belastungspunkte dämpfen und entlasten sollen und die Abwicklung der Schritte erleichtern.
Die Ein- und Umarbeitungsmaßnahmen erfolgen im Innen- oder Außensohlenbereich; oder am Absatz direkt. Sofern eine feste Brandsohle vorhanden ist, eignen sich alle Arten von Schuhen.

Abänderungen nach individuellem Status:
• Längs- und Quergewölbestütze
• Sohlenrollen/ Abrollhilfen
• Beinlängenausgleich
• Schmetterlingsrollen
• Pufferabsatz
Wissenswertes:
• Sie erhalten bei der Erstversorgung die Kosten für Zurichtungen bis zu 3 Paar Schuhen.
• Als Folgeversorgung werden maximal 2 Versorgungen im Jahr von den Krankenkassen übernommen.
• Gesetzliche Zuzahlung je nach Zurichtungsart: 5- 10 € pro Paar Schuhe.
• Längs- und Quergewölbe, wie auch Pufferabsätze sind aus der Leistungspflicht der Krankenkassen rausgenommen worden und werden vom Kunden getragen.
Alle anderen, oben aufgezählten, Leistungen sind Kassenleistungen.